Das bedeutet die ESG-Anlageberatung für den Vertrieb | Episode 22
Shownotes
Seit Anfang dieses Monats müssen Anleger vor Investitionsentscheidungen verpflichtend zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Das ist komplizierter als es klingt: Unter Nachhaltigkeit versteht jeder etwas anderes, und Klassifizierungskonzepte wie die Taxonomie-Verordnung kann man bei Anlegern nicht voraussetzen. Aufklärung lautet daher das Gebot der Stunde, und die dauert: „In den ersten Gesprächen sprechen wir schon über eine halbe Stunde Extra-Zeit“, schätzt Gerhard Faust, Leiter Produktmanagement Kapitalmarktprodukte bei der Deutschen Bank.
Ein Problem für die Berater: Viele der Daten, die sie für die ESG-Anlageberatung schon jetzt benötigen, müssen erst vom kommenden Jahr an verpflichtend ausgewiesen werden. Wie die Berater in der Praxis damit umgehen, welche regulatorischen Konzepte für ESG-konforme Beratung eine Rolle spielen und warum man Kunden, die in besonders hohem Maße Taxonomie-konform investieren wollen, oft enttäuschen muss, darüber spricht Gerhard Faust in der aktuellen Episode von „Nachhaltiges Investieren“.
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