
Was die BaFin von der SFDR-Reform erwartet | Episode 95
Mit Angaben wie „Artikel 8“ oder „Artikel 9“ sollte die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) den Anlegern mehr Orientierung beim nachhaltigen Investieren bieten. Doch in der Praxis werden die Angaben oft als Label für vermeintlich besonders nachhaltige Produkte fehlinterpretiert. „Dabei ist ‚Artikel 8‘ acht oder ‚Artikel 9‘ keine Definition von Ambitionsniveaus an Nachhaltigkeit“, betont Theresa Nabel, Co-Head des Zentrums Sustainable Finance bei der Finanzaufsicht BaFin, im Podcast „Nachhaltiges Investieren“ der Börsen-Zeitung. Vielmehr gehe es um unterschiedliche Transparenzstufen. Mindestkriterien für Nachhaltigkeit seien damit nicht verbunden.
Eine Reform der SFDR soll künftig für mehr Klarheit sorgen. Nabel sieht bei Anlegern durchaus...