Was auf Fonds mit „grünen“ Namen zukommt | Episode 75

Shownotes

Eine neue ESMA-Leitlinie soll künftig die Namensgebung von Fonds mit Fakten unterlegen – wer Begriffe wie Umwelt, Sozial oder Impact verwendet, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. „Aus meiner Sicht ist die Leitlinie ein Meilenstein“, sagt Daniel Sailer, Head of Sustainable Investment Office bei Metzler Asset Management, im Podcast Nachhaltiges Investieren. Die Zahl der betroffenen Fonds ist hoch: Über 60% des Fondsmarkts in Europa sind Sailer zufolge bereits als Artikel 8 oder Artikel 9 klassifiziert, davon tragen etwa 16% einen Nachhaltigkeitsnamenszusatz. „Das sind 16% von 6 Billionen Fonds.“

Anleger könnten die „grünen“ Fonds dank der Richtlinie künftig transparenter vergleichen und sicherstellen, dass ihre Anlagepräferenzen wirklich berücksichtigt sind. Doch auf die Anbieter kommt nun Arbeit zu. Die Übergangsfrist für die Anpassung auf die ESMA-Leitlinie endet im Mai 2025. Für Unternehmen mit Nachhaltigkeitsbezug im Namen greifen künftig bestimmte Benchmarks und klimaspezifische Grenzwerte. Sailer rechnet damit, dass es auch Fälle geben wird, in denen die Fonds den Umwelt-Bezug im Namen lieber streichen werden als sich daran anzupassen.

Außerdem erwartet Sailer, dass es eine große Zahl an Transitionsfonds geben wird. Diese aufzunehmen, sei ein „absoluter Wunsch von vielen Marktteilnehmern“ gewesen, berichtet er. Mitunter müsse man dorthin gehen, „wo es dreckig ist, um sauber zu machen“. Dies ermögliche der Transitionsrahmen. Allerdings muss auch dieser Transitionspfad messbar gemacht werden. Wie das aussehen kann und wie Metzler Asset Management sich selbst in den nächsten Monaten auf die ESMA-Leitlinie vorbereitet, erklärt Sailer im Podcast.

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