
Was auf Fonds mit „grünen“ Namen zukommt | Episode 75
Eine neue ESMA-Leitlinie soll künftig die Namensgebung von Fonds mit Fakten unterlegen – wer Begriffe wie Umwelt, Sozial oder Impact verwendet, muss bestimmte Vorgaben erfüllen. „Aus meiner Sicht ist die Leitlinie ein Meilenstein“, sagt Daniel Sailer, Head of Sustainable Investment Office bei Metzler Asset Management, im Podcast Nachhaltiges Investieren. Die Zahl der betroffenen Fonds ist hoch: Über 60% des Fondsmarkts in Europa sind Sailer zufolge bereits als Artikel 8 oder Artikel 9 klassifiziert, davon tragen etwa 16% einen Nachhaltigkeitsnamenszusatz. „Das sind 16% von 6 Billionen Fonds.“
Anleger könnten die „grünen“ Fonds dank der Richtlinie künftig transparenter vergleichen und sicherstellen, dass...